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Artikel-Schlagworte: „Bäume“

Doublethink in Schlosspark Kalkhorst

Schlosspark Kalkhorst in Mecklenburg- Vorpommern,
hier stehen alle Bäume Unter Denkmalschutz.

Jetzt hat der Schlosspark eine Neue Attraktion bekommen.

Bildschirmfoto

unter diese beiden Bäume ist ein Hügel,
aber nicht irgendein Hügel.

Manfred R. bekam in März 2009 ein schreiben, worin ihn mitgeteilt worden ist das ein Hügel in seiner Parkanlage, als Hügel-Grab klassifiziere wurde.

Natürlich muss so ein Grab gepflegt werden, dazu gibt es von Amt für unterirdische Denkmal pflege eine Leitlinie.

worin steht das er diesen Hügel von Bäumen und streuchen befreit werden muss,
allerdings sind Grade diese Bäume und Sträucher geschützt..

Im Klartext. Heer R. muss seine Denkmal geschützten Bäume erhalten und gleichzeitig seine Denkmal geschützten Bäume fällen. den deren Wurzeln stören sein Denkmalgeschützes Hügelgrab

Herr Jantzen von der zuständigen Denkmalbehörde sagt dazu:
Ich sehe darin nach wie vor kein Widerspruch,
es gibt es auch häufiger das sich Bodendenkmal sich überschneiden wie zb. mit geschützten Parkanlagen oder ähnlichen Dingen.

also doch eine ganz klare Sache oder?

Herr Jantzen: was in jeden Fall zutrifft ist die Erhaltungspflicht. und zwar sowohl für den Hügel als auch für den Park.

und wen man eine gesetzliche Verpflichtung ignorird kommt ein Busgel von bis zu 150 000€

und für was er diese summe zahl will kann er sich sogar aussuchen.

entweder fürs wurzle abhacken oder fürs wurzle stehen lassen,

Toll!

Quelle: Extra 3